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LÖNA Immobilien

Verwaltung von Garagenanlagen für Garagengemeinschaften
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Grundleistungen

1.1 Wirtschaftsplan
Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans bezogen auf die Gesamt- und Einzelkosten.

1.2 Jahresrechnung
Erstellung und Versand der jährlichen Abrechnung jeweils als Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Gesamtanlage und die Einzeleigentümer.

2.1 Zinsen
Die Zinseinnahmen, die vom Kreditinstitut an den Fiskus abgeführte Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag werden auf die Einheiten entfallenden Anteile in der Jahresabrechnung ausgewiesen.

2.2 Instandhaltungsrücklage
Die Jahresabrechnung weist die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage aus.

2.3 Einsicht in Unterlagen der Abrechnung
Unterlagen und Belege stehen allen Eigentümern zur Einsicht im Büro der Verwaltung zur Verfügung.

2.4 Beiratskopien
Von wichtigem Schriftverkehr erhält der Verwaltungsbeirat Kopien, weiterhin erhält er monatlich eine Übersicht über Zahlungsein- und Zahlungsabgänge der Gemeinschaft inkl. der Rechnungskopien. Somit ist der Beirat immer über die aktuellen Belange der Gemeinschaft informiert und kann seine Stellungnahme abgeben.

3.0 Eigentümerversammlung und Niederschrift
3.1 Eigentümerversammlung
Die Verwalterin lädt zur jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung in der Regel bis Ende des 2. Quartals nach Abschluss des Wirtschaftsjahres, sofern rechtzeitig alle Abrechnungsdaten und –unterlagen zur Verfügung stehen.

3.2 Vorsitz und Niederschrift
Sofern nichts anderes beschlossen ist, führt die Verwalterin den Vorsitz und die Niederschrift in der Eigentümerversammlung Jeder Eigentümer erhält eine Kopie der Niederschrift zu den Ergebnissen der jährlichen ordentlichen Jahresversammlung übersandt.

3.3 Beschluss-Sammlung
Die Verwalterin führt die Beschluss-Sammlung.

4.0 Nutzerordnung
Die Verwalterin sorgt für die Einhaltung der beschlossenen Nutzungsordnung. Sie ahndet Verstöße gegen die Nutzerordnung in Form einer Er- oder Abmahnung.

5.0 Überwachen der Verträge der Gemeinschaft
Die Verwalterin kontrolliert die Vertragspartner der Gemeinschaft und schließt nach Maßgabe von Beschlüssen, notwendige Versicherungen für die Gemeinschaft ab. Bei langfristigen Verträgen überprüft Sie in regelmäßigen Abständen die Wirtschaftlichkeit der Altverträge.

6.0 Geldverwaltung
Die Verwalterin verwaltet die gemeinschaftlichen Gelder auf Giro- und Anlagekonten bei einer deutschen Bank oder Sparkasse. Die Konten werden getrennt von ihrem eigenen Vermögen auf den Namen der Gemeinschaft angelegt. Jeder Eigentümer hat das Recht, original Bankbelege auch außerhalb der Abrechnungsprüfung einzusehen.

7.0 Rechnungskontrolle und –anweisung
Die Verwalterin prüft alle für die Gemeinschaft eingehenden Rechnungen, sowie vorhandene Bargeldkassen.

8.0 Buchführung
Die Verwalterin führt eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäße Buchhaltung mit folgenden Inhalten:
– das Buchen der Bankbewegungen für die Garagengeldzahlungen Einnahmekonten für Erträge;Ausgabekonten je Kostenart;Rücklagekonten einschl. Anlage der Mittel,Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum (durchlaufende Posten)das Überwachen der pünktlichen Garagengeldzahlung;

9.0 Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
Zur Früherkennung von Instandsetzungsbedarf führt die Verwalterin, neben den anfallenden Zwischenprüfungen und Ortsterminen, eine Inaugenscheinnahme des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Anlage durch. Auf Verlangen sind hierzu der Verwaltungsbeirat und/oder interessierte Eigentümer hinzuzuziehen.

10.0 Abwicklung von Schadensfällen
Die Verwalterin klärt die Zuständigkeit bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum und entsprechende Kostentragung. Sie unterbreitet Lösungsvorschläge für die technische Abwicklung der Schadensbehebung, trifft Empfehlungen und Sofortmaßnahmen zur Schadensminderung.
Bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum übernimmt sie die Schadensmeldung an die Versicherung. Weitere Regelungen ergeben sich aus dem Teil B (variable Leistungen) des Leistungskataloges.

11.0 Instandhaltung und Instandsetzung
Die Verwalterin zeigt den Wohnungseigentümern die erkennbare und erforderliche Instandhaltung und Instandsetzung auf, holt ggf. mehrere Kostenvoranschläge ein und trifft Empfehlungen für eine Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft. Sie vergibt die Aufträge entsprechend den von der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüssen im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung. Sie koordiniert die Leistungen der Auftragnehmer bis zu einem Auftragswert von xxxxx €, sofern die Leistungen keinem besonderen Schwierigkeitsgrad unterliegen (z. B. statische Relevanz, Erfordernis der ständigen Baukontrolle, Fachbauleiterzwang etc.). Übernimmt die Verwalterin an Stelle von Sonderfachleuten die Ausarbeitung, Angebotseinholung und Koordination, für umfangreichere Instandhaltungs-, Instandsetzungs- oder Sanierungsmaßnahmen, steht ihr eine gesondert zu vereinbarende Vergütung zu. Die Verwalterin vergibt in dringenden Fällen Aufträge zur Gefahrenabwehr und Schadensbegrenzung im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung, ggf. in Absprache mit dem Beirat.

12.0 Allgemeine Leistungen
Die Verwalterin führt den Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange, soweit dieser im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurde.

Variable Leistungen

1. Folge- und außerordentliche Eigentümerversammlungen
Weitere Eigentümerversammlungen, welche nachweislich nicht aus Gründen erforderlich sind, die von der Verwalterin zu vertreten sind.

2. Weitere allgemeine Objektbegehungen 
Auf Wunsch des Verwaltungsbeirates bzw. der Eigentümerversammlung durchgeführte Teilnahme an der zweiten oder jeden weiteren Verwaltungsbeiratssitzung oder einer zweiten/weiteren allgemeinen Objektbegehung.

3. Erteilung der Verwalterzustimmung / Beglaubigungen von Protokollen falls erforderlich zzgl. der Kosten für die notarielle Beglaubigung der Unterschrift.

4. Schadensfälle 
Abwicklung von gemeinschaftlich versicherten Ereignissen / Schäden im Gemeinschafts- und Sondereigentum, sofern die Schadenssumme über xxxxx € beträgt (darunter = Bagatellfälle), die nicht vom Versicherer bzw. Sondereigentümer selbst abgewickelt wird, oder Regiekosten direkt vom Versicherer übernommen werden.

5. Beitreibung von Garagengeldgeldforderungen
Durchführung von gerichtlichen Klage- oder Mahnbescheidsverfahren ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts, sofern gesetzlich zulässig. 

6. Sonderumlagen
Ermittlung der Gesamt- und Einzelumlage, Nachricht an die Eigentümer, Einzug, Einzelbuchung, Vermögensverwaltung und Abrechnung mit den Eigentümern.

7. Zweite Mahnstufe 
Nach Eintritt des Zahlungsverzugs, oder Abmahnungen wegen Störungen des Hausfriedens oder sonstige Verstöße gegen die Rechte der Gemeinschaft. (Kosten können dem Verursacher auferlegt werden) 

8Instandhaltung und Instandsetzung (Sanierung / Neuerstellung)
Vorbereitung und Koordination von aufwendigen oder großen Bauvorhaben (> xxxxx €) ohne Einschaltung von Sonderfachleuten wie z.B. Bauingenieure oder Architekten.

9. Erstellung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung, einschl. fehlender Abrechnungen für Zeiträume, in denen ein Dritter das Amt des Verwalters innehatte, sowie Nachholung aller erforderlichen Verwaltertätigkeiten aus diesem Zeitraum.

… weitere Leistungsübernahmen auf Anfrage.

Zur Helle 2-4, 58638 Iserlohn

02374-912060

info(at)loena.de

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